Blower-Door Messungen nach Energieeinsparverordnung (EnEv)

 

 


 

Blower-Door Messungen:

 

Wir führen Blower-Door Messungen nach der gültigen Norm DIN EN 13829 durch und bestimmen die Luftwechselrate bei Unterdruck und bei Überdruck.

Zur Messung gehört natürlich auch die Ortung von Leckagen. Wir begutachten das gesamte Gebäude bei Unterdruck und überprüfen es auf eindringende Luft. Blower-Door-Messungen werden bei uns mit dem Original Minneapolis Blower-Door Messgerät durchgeführt. Computersteuerung und elektronische Druckmessung gewährleisten dabei eine hohe Messgenauigkeit.

 

Auch große Gebäude wie Industriehallen, Kindergärten, Schulen, Öffentliche Gebäude usw. messen wir mit dem BlowerDoor MultipleFan.

Leistungen:

  • Luftdichtigkeitsmessung als Abnahmemessung gemäß EnEv
  • Ermittlung der Luftwechselrate n50
  • Erstellung von Messprotokoll und Prüfbericht
  • Zertifikat bei Einhaltung des Grenzwertes gemäß DIN 4108-7

 

Sowohl die DIN 4108-7 als auch die Energieeinsparverordnung EnEV schreiben die Luftdichte Gebäudehülle für alle Neubauten vor. 

 

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Der zulässige Grenzwert der Luftdurchlässigkeit nach DIN 4108-7 und EnEV beträgt:

  • Für Gebäude mit Fensterlüftung n50 = 3,0 1/h
  • Für Gebäude mit mechanischer Lüftung n50 = 1,5 1/h

Die Luftdichtigkeitsmessung ist nach DIN 13829 auszuführen.

Eine Leckagefreie Bauweise entspricht den anerkannten Regeln der Technik ist ist somit ohne weitere Vereinbarung von allen am Bau beteiligten zu erbringen.

 

NEU: Wir sind Handelspartner für BlowerDoor MessSysteme

der BlowerDoor GmbH > MessSysteme